Ebay und Ich (2)

Autor: service am Samstag, 9. September 2007

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Mit dem hier versprochenen Update wurde es nix, aber geht ja nix verloren. ;)

Weiter gehts !

 

Samstag Morgen. Was heißt eigentlich Morgen ? So gegen 11:30 Uhr liege ich für gewöhnlich noch in meinem Bett und schlummer vor mich hin. Nächtliche Aktivitäten haben es für gewöhnlich in sich und machen mir ein frühes Aufstehen am Wochenende in der Regel unmöglich. Die Tür wird aufgerissen und eine Person stürzt in mein Zimmer. Nachdem ich mir eine Portion von 10 kg Schlaf aus den Augen gewischt habe, entpuppt sich der Eindringling als meine Mutter, die ein Warensendung für mich in der Hand hält. Schlagartig bin ich hellwach und sehr gespannt, was ich da denn erhalten habe.

Ich öffne als den Versandumschlag und staune nicht schlecht. Die Warensendung eines gewissen Herrn E sorgt für große Freude. Es schält sich ein MP3-Player aus der Verpackung. Aber was ist das ? Ipod ? Der sieht doch anders aus. Ist der so schwer ? Fühlt der sich so billig an ? Wo ist überhaupt der Apfel ?

FakePod

Schnell wird mir klar, oh Backe da bist du auf eine Fälschung hereingefallen. Ich stehe senkrecht in meinem Bett und kann nicht anders, als meinen plötzlichen Unmut in diversen Kraftausdrücken zu äußern. Nachdem ich mich wieder etwas beruhigt hatte, war ich bereit mich an die Lösung meines Problems zu machen.

Erst einmal schau ich bei Ebay nach, was ich da überhaupt im Suff ersteigert habe. Siehe da, ich war zu blöd zum lesen: „1GB MP 3 Player Wie IPod Shuffel“, war die Artikelüberschrift. Hmmmm !!!! Aber war ich wirklich zu blöd oder wurde ich getäuscht ? Mir war schlagartig bewusst, dass ich ein bisschen nicht zu blöd bin, sondern ich arglistig getäuscht wurde. Der Artikel der dort verkauft wurde, wurde mit Originalbildern beworben und in der Artikelbezeichnung wurde nicht noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich um einen Nachbau handelt. Außerdem, wer sagt überhaupt, dass das Patent von Apple schon abgelaufen ist ? Keiner ! Denn das ist es nicht, also ist das sogar Vertrieb von gefälschter Ware.

Fakt: Ich will das Teil nicht.

Ich habe viel zu viel für solch ein billiges Chinaprodukt bezahlt.

Dem mach ich die Hölle heiß.

Nach reiflicher Überlegung mit meinem Fastanwalt kam ich zu der Überzeugung, dass ich 2 Möglichkeiten habe

1. Ich schreibe Ebay, dass der gute Herr E mich beschissen hat und lasse das ganze auch der Firma Apple zukommen.

2. Ich schreibe Herrn E die o.g. Fakten und hoffe auf die Einsicht des Herrn E und dieser überweist mir meine Kohle und ich schick Ihm das Scheißteil tolle Ding.

Hmmm 1 oder 2. 2 oder 1. Hmmm Hmmm Hmmm. Ich will nur meine Kohle und so gestellt werden, als wäre dieser Handel nie geschehen. Ich entscheide mich also für Variante 2 und schreibe Herrn E an.

Dieser antwortet nicht per Brief, sondern wählt die schnelle Methode Telefon. Ich bin leider nicht zu gegen und daher nimmt mein Fastanwalt (Vaddern) das Gespräch an. Dieser ist ja mit den Vorkommnissen bestens vertraut und nach einer kleinen Erklärung des Herrn E stellt sich heraus, dass dieser gar nicht Vertragspartner ist. Er hätte diesen Artikel nur für Frau F verschickt. Mein Advokat erklärte Ihm kurz und bündig, dass es sich bei dem Artikel den er „nur“ verschickt hat um eine Produktfälschung handelt und er sich damit mittstrafbar gemacht hat. Herr E ist entrüstet und will mit der Sache nichts zu tun haben. Er hinterlässt die Adresse der Frau F und mein Lawyer verfasst schon mal den gleichen Brief wie für Herrn E nur an Frau F. Der Brief geht darauf zur Post und was dann passiert ist gibt es demnächst.

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